Gefahren und technische Mängel bietet die Radinfrastruktur in St. Ingbert leider an vielen Stellen. Die anerkannten Regeln der Technik sind den Verantwortlichen in der Stadtverwaltung offenbar unbekannt, während sie Regeltreue zugunsten des Straßenkraftverkehrs besonders Ernst nehmen.
Der Mißstand ist gleich mehrfach dokumentiert: Input der Bürger und die umfangreiche Mängelliste des jüngsten Radverkehrsgutachtens zeigen die Untätigkeit bei Förderung des Radverkehrs.
Bisher liegen vor:
Drei Probleme prägen die St. Ingberter Radinfrastruktur in grundsätzlicher Weise:
- Gültige Normen der Straßenraumgestaltung wie die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und insbesondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA (jeweils herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV) scheinen für die Stadtverwaltung keine Rolle zu spielen. Nicht anders ist zu erklären, warum Radwege zu schmal und in Knotenbereichen ohne Regelung bleiben (siehe Fotos). Auch die Ausweisung von Radwegen in Kombination mit Fußwegen erfolgt offenbar willkürlich. Die Radverkehrsgutachten von 2004 und 2020 dokumentieren diese Missstände gutachterlich.
- Die Nutzungspflicht ausgewiesener Radwege nötigt Radler zur Nutzung von Wegen, deren Zufahrt oder Ende mit großen Gefahren verbunden ist. Oft fehlt eine Bordsteinabsenkung; am Ende des Weges fehlt eine abgesicherte Rückführung auf die Fahrbahn.
- Eine Abhilfe bleibt trotz des geballten Inputs von Bürgern und Experten bisher aus. Die Dialogunfähigkeit der Fachabteilung hat mit dazu beigetragen, dass der VCD die “Starre Pedale” verliehen hat.