VCD Saarland Nachrichten http://saarland.vcd.org en-gb VCD Saarland Wed, 15 Jan 2025 20:06:25 +0100 Wed, 15 Jan 2025 20:06:25 +0100 TYPO3 EXT:news news-18387 Mon, 13 Jan 2025 10:46:33 +0100 Verzicht auf Autobahnbeleuchtung auch im Saarland! /startseite/detail/verzicht-auf-autobahnbeleuchtung-auch-im-saarland Saarbrücken, 13. Januar 2025 – Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) im Saarland regt an, dem Beispiel in Berlin und Belgien zu folgen: Verzicht auf die Beleuchtung der Autobahnen im Saarland, insbesondere der Stadtautobahn in Saarbrücken. Ein Mehrwert für die Verkehrssicherheit ist nicht nachweisbar, sofern nur Straßenkraftverkehr beteiligt ist. 

Laut spiegel.de hat die Autobahn GmbH in Berlin verkündet, dass das Unfallgeschehen auf unbeleuchteten Autobahnen genauso hoch sei 
wie auf beleuchteten. Auch Belgien verzichtet nach und nach auf Autobahnbeleuchtung. Dort gelte es, ein falsches Sicherheitsgefühl zu vermeiden.

Die ökologischen Vorteile einer Abschaltung liege im Bereich CO2-Einsparung und weniger Lichtverschmutzung. Zudem können Kosten eingespart werden. 

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news-18378 Fri, 10 Jan 2025 11:57:57 +0100 Öffentlichkeitsbeteiligung zur Reaktivierung von Bahnen im Saarland /startseite/detail/oeffentlichkeitsbeteiligung-reaktivierung-bahnen-im-saarland Nach der Vorlage der Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung der folgenden Bahnstrecken für den Personenverkehr, lädt das MUKMAV zu Informationsveranstaltungen ein. 

Der VCD unterstützt die Initiativen der Landesregierung zur Bahnreaktivierung zwischen

  • Merzig und Losheim (ehemalige Merzig-Büschfelder Eisenbahn)
  • Dillingen/Saarlouis und Lebach/Schmelz (Prims-/Theel-Strecken)
  • Saarbrücken/Völklingen - Großrosseln/Überherrn (Linke Saartalbahn, Rossel- und Bisttalbahn)

     

Die zugehörigen Infotermine finden in der 4. Kalenderwoche statt, Voranmeldung erwünscht:

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news-18339 Sun, 05 Jan 2025 16:16:41 +0100 "Alle Jahre wieder..." Saarbrücken-Strasbourg ohne Direktverbindung /startseite/detail/schon-wieder-ohne-direktverbindung-saarbruecken-strasbourg Saarbrücken, 05. Januar 2025 – Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) im Saarland beklagt, dass die direkte Zugverbindung zwischen Saarbrücken und Strasbourg seit Mitte Dezember zwar angeboten, aber nicht mehr gefahren wird. Reisende stehen oftmals ratlos am Bahnsteig und erfahren erst wenige Minuten vor Abfahrt, dass das Zugangebot auf den Abschnitt zwischen Saargemünd und Strasbourg beschränkt bleibt. „Diese Misere, die bereits in den letzten Jahren zur Weihnachtszeit und rund um den Jahreswechsel zu beklagen war, hätte sich nicht wiederholen dürfen“, so Werner Ried vom VCD.

Ursache sind Kapazitäts- und Technik-Probleme mit den eingesetzten SNCF-Fahrzeugen. Die modernen Hybrid-Triebwagen mit ausreichender Platzkapazität sind für eine Fahrt nach Deutschland nicht zugelassen. Die sonst eingesetzten Dieseltriebwagen sind angesichts von mehr als 20 Dienstjahren störanfällig und vor allem zu klein für das Aufkommen an Reisenden in der Region Grand-Est. 

Besonders bitter ist für Reisende, dass die Saarbahn laut dem seit 2024 ausgedünnten Fahrplan in Saargemünd kurz nach der TER-Abfahrt Richtung Strasbourg eintrifft. Die dann entstandene Umsteigezeit von bis zu zwei Stunden in Saargemünd macht die Bahnverbindung Saarbrücken-Strasbourg völlig unattraktiv. 

Eine Koordination zwischen den beteiligten Betreibern von SNCF, DB Regio und Saarbahn unterbleibt augenscheinlich. Insbesondere fehlen Betreuung und Information der Reisenden. Dispositiv geschaffene Anschlüsse beruhen auf Einzelleistungen des Fahrdienstleiters in Saargemünd und einzelner Lokführerinnen der Saarbahn, wofür dankt der VCD ausdrücklich dankt.

Der VCD bedauert, dass offenbar weder die Betreiber DB Regio und SNCF noch die für Bestellung und Qualitätskontrolle verantwortlichen Aufgabenträgern ein Problembewusstsein oder ein Interesse am operativen Direktverkehr nach Strasbourg zeigen. „Sie waren von Weihnachten bis zu den Heiligen Drei Königen abgetaucht“, so Bahnexperte Manuel Schauer vom VCD.

Der VCD empfiehlt drastische Vertragsstrafen für den Entfall der Direktverbindung und zusätzliche Pönale für die ausgebliebene Kundeninformation und  Koordination einer Rückfallebne. Die rasche Optimierung dieser Bahnverbindung muss nun Chefsache der Regierung des Saarlandes und von Grand Est werden. Eine Direktverbindung im Taktverkehr ist existenziell wichtig für eine gute Standortqualität des Saarlands und für alle Menschen, die ohne Auto leben. 

So wirkt sich die weihnachtliche Fahrplanänderung aus, Beispiel für Sonntag, 5. Januar 2025:

 

Kommunizierter Fahrplan:

  • Saarbrücken ab: 11:39
    • Zwischenhalt Sarreguemines an:12:00 / ab: 12:07
  • Strasbourg an: 13:25

 

 

Tatsächliche Fahrmöglichkeit (Entfall des Abschnittes TER zwischen Saarbrücken und Sarreguemines):

  • Saarbrücken ab: 11:40 mit Saarbahn statt TER
  • Sarreguemines an: 12:10  - Reisende per Saarbahn verpassen um drei Minuten den TER ab 12:07
  • Nächste Fahrmöglichkeit nach Strasbourg 16:07
  • Ankunft Strasbourg an 17:25

 

Somit vier Stunden länger unterwegs für die sonst kaum zwei Stunden lange Reise.

 

Version française 

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news-18311 Fri, 27 Dec 2024 13:47:26 +0100 Immer mehr Versiegelungsprojekte in der Biosphärenstadt St. Ingbert bei unzureichenden Planungsgrundlagen /startseite/detail/immer-mehr-versiegelungsprojekte-in-der-biosphaerenstadt-st-ingbert-bei-unzureichenden-planungsgrundlagen St. Ingbert, den 27. Dezember 2024. Die Stadt St. Ingbert hat im Jahr 2024 gleich mehrfach Straßenbauprojekte mit ungehemmter Flächenversiegelung angestoßen. Zugleich fehlt der Stadt ein städtebauliches Zielbild sowie elementare Planungsgrundlagen: Wohin sich die Stadt entwickeln soll, ist weder mit den Bürgern diskutiert noch durch gesetzlich vorgesehene  Planungsgrundlagen abgesichert. – So die Jahresbilanz des VCD.

Der VCD beklagt insbesondere, dass kein moderner Flächennutzungs-plan vorhanden ist. Das auf der Webseite der Stadt dazu abrufabre Dokument ist ein Foto des kaum lesbaren Plans von 1979 mit veralteter Kartengrundlage, einzelnen Nachträgen und einer nicht mehr gültigen Legende. Den nach saarländischem Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat seit 2006 vorgesehen Landschaftsplan hat die Stadt noch nicht einmal zur Realisierung angestoßen. Hingegen verschwinden teure Fachgutachten, darunter das Radverkehrskonzept der "Planersocietät" von 2020, ungenutzt in den Schubladen der Stadtverwaltung. 

Eine Bürgerbeteiligung findet nach Wahrnehmung des VCD in St. Ingbert nur noch minimalistisch über die Orts- und Stadträte statt. Dabei ist eine überraschende Schnelligkeit der Verwaltung und fehlende Transparenz offenbar ein Prinzip, um Räte und Bürger zu überrumpeln und ihnen die Wunsch-Entscheidung aus Sicht des OB abzuringen. Der VCD vermisst die einschlägige fachliche Auseinander-setzung, er beklagt das Ausbleiben von adäquaten Rückmeldungen zu Eingaben bei Planverfahren. 

Seit dem Zwangs-Stopp des Bürgerbündnisses „Stadt für alle“ im Jahr 2012 durch Entzug der Unterstützung der Verwaltung ist dem VCD kein Forum bekannt, in dem ein Leitbild unter den neuen Bedingungen von Klimawandel, Klimaanpassung und Verkehrswende diskutiert werden könnte. Eigentlich sollten Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass die Stadtverwaltung und der Bürgermeister gesetzliche Vorgaben kennen und einhalten. Der VCD sieht jedoch am Beispiel der Planungen für eine Neubaustraße durch den Schmelzerwald, am Edekaprojekt, am Hauptfriedhof oder an der Verbreiterung der Kohlenstraße, dass die Mittelstadt gleich mehrfach gesetzliche Vorgaben übergeht und planerische Zielsetzungen gar nicht erst etabliert (siehe Übersicht in der Anlage am Beispiel Straßenneubau am Schmelzerwald). 

 

Der VCD stellt am Beispiel des geplanten Bebauungsplanverfahren mit Straßenneubau im Schmelzerwald, St. Ingbert eklatante Normverstöße und ein zweifelhaftes Vorgehen fest:

Planrechtfertigung 

Es fehlt an einer fundierten Variantenprüfung, die neben dem Straßenneubau alternative Verkehrsträger wie ÖPNV, Fuß- und Radverkehr einbezieht. 

Darüber hinaus ist keine realistische Abschätzung des zukünftigen Verkehrsauf-kommens erkennbar, insbesondere unter Berücksichtigung aktueller Trends wie Home-Office und flexibler Arbeitszeiten. 

Der VCD warnt vor einer Überschätzung der Verkehrszahlen und damit vor unnötigen Eingriffen in die Umwelt.

Details:

  • Eine Variantenprüfung unter Einbeziehung aller Verkehrsträger, darunter ÖPNV, Fuß- und Radverkehr ist bisher nicht erfolgt
  • Eine zuverlässige Abschätzung zur tatsächlichen Nutzung und zum erwartenden Verkehrsaufkommen liegt nicht vor
  • Effekte durch Home-Office, Teilzeitbeschäftigung und flexible Arbeitszeiten fehlen in den bisherigen Gutachten
  • Der VCD geht bezüglich der bisher vorliegenden Gutachten von einer deutlichen Überschätzung des zukünftigen Verkehrsaufkommens aus

Vorgaben der Bauleitplanung / Schutzziele

Das Vorhaben widerspricht mehreren gesetzlichen Vorgaben: 

Der schonende Umgang mit Bodenressourcen gemäß § 1a BauGB wird nicht beachtet, und das Landschaftsschutzgebiet wird beeinträchtigt. Auch die Zielsetzungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes sowie des saarländischen Landesplanungsgesetzes werden missachtet, da die geplanten Maßnahmen langfristig zur Versiegelung und Erhöhung der Treibhausgasemissionen führen.

Details:

  • Das BauGB gebietet in §1a (2) den schonenden Umgang mit Grund und Boden und normiert insbesondere in der sogenannten „Umwidmungssperrklausel“: „Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.“ – Die Projekte der Stadt St. Ingbert laufen diesen gesetzlichen Zielsetzungen zuwider. Eine Auseinandersetzung mit diesen Schutzzielen ist in den Planunterlagen nicht erkennbar.
  • Das Vorhaben widerspricht der Zielsetzung des saarländischen Landesplanungs-gesetztes §1 (§ 1 Leitvorstellung der Landesplanung) (2) 1., wonach u. a. anzustreben ist: dauerhafte Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, umfassender Schutz des Klimas, Vermeidung von Gesundheitsgefahren“
  • Zielabweichungen der Stadt IGB bedürfen der Entscheidung der Landesplanungsbehörde (bisher keine relevanten Aktivitäten erkennbar)
  • Das beplante Gebiet ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
  • Das geplante Vorhaben widerspricht der Zielsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes, insbesondere zahlen die Versiegelung und das zu erwartende Verkehrsaufkommen gegenteilig auf die anzustrebende Treibhausgasneutralität ein
  • Die übergeordnete Bauleitplanung (Flächennutzungsplan der Stadt St. Ingbert) weist für die geplanten Gebiete Waldnutzung aus
  • Hinweis: Der in St. Ingbert genutzte Flächennutzungsplan trägt das Datum vom 22.2.1979. Dieser Plan enthält eine veraltete Darstellung der Planzeichen. Der Plan ist nicht digital und entspricht nicht dem Stand der Technik.

Klimavorsorge, Starkregenvorsorge und Naherholung

Die geplante Straße durchschneidet Gebiete, die laut Klimatopkartierung wichtige klimatische Funktionen erfüllen. Insbesondere angesichts zunehmender Starkregenereignisse wirken der Verlust puffernder Waldflächen und die Flächenversiegelung negativ auf die Hochwasservorsorge. Dies könnte zu einer Verschärfung der Hochwassersituation talabwärts führen.

Details:

  • Klimatopkartierung von 1994: Die gemeinsam mit dem damaligen Stadtverband Saarbrücken durchgeführte Thermalscanner-Befliegung und Biotopkartierung ergab für das beplante Gebiet die Kategorisierung „Waldklimatop“ sowie in einem Teilraum „Freilandklimatop mit hochaktiver klimatischer Ausgleichsfunktion“.
  • Die Versiegelung durch den Straßenneubau wirkt dem Bedarf an puffernden Boden- und Waldflächen (Starkregenvorsorge/Schwammstadt) entgegen und wird das Hochwasserrisiko talabwärts in Richtung Rentrisch verschärfen.

Biodiversität und Bodenschutz

Das betroffene Gebiet ist ein sensibler Lebensraum für geschützte Arten wie Eidechsen und Haselmäuse. Der VCD kritisiert, dass die Anforderungen des Bundesbodenschutzgesetzes (§ 1 SBodSchG) in der Planung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es besteht ein besonderer Bedarf, alternative Standorte oder Maßnahmen zu prüfen.

Details:

  • Das betroffene Waldgebiet mit seinem angrenzenden Bereich zur Bahnstrecke stellt ein besonderer Lebensraum für Flora und Fauna dar. Die vorhandenen Biotope, darunter Mauern und Schotterbereiche nahe der Bahn als Trockenbiotope mit Eidechsen und Haselmaus bedarf des besonderen Schutzes.
  • Die Pflichten der Kommune nach § 1 des SBodSchG (2) zur Prüfung von Alternativen wurden bei der Beschlussvorlage zur Eröffnung des BBO-Verfahrens missachtet.

Belastung des vorhandenen Straßenraums

Die geplante Sperrung des Tunnels führt zu Ausweichverkehr in angrenzenden Wohngebieten, was die Lebensqualität dort beeinträchtigen könnte. Der VCD hinterfragt die Notwendigkeit der Straße, da die Verkehrsaufkommen auf der Saarbrücker Straße laut Landesdaten rückläufig sind. 

Details:

  • Die vorgesehene Sperrung des Tunnels führt zu Umwegen/Mehrverkehr u. a., da Anwohner auf dem Weg in die Innenstadt bei Nutzung von Kraftfahrzeugen durch Wohngebiete/Ensheimer Straße oder via Weststraße fahren müssen.
  • Ein Vergleich zum Verkehrsaufkommen und der Nutzung des tunnelartigen Bahndurchlasses mit dem Zeitraum der aktiven Nutzung des St. Ingberter Güterbahnhofs inklusive aktiver Industriebetriebe (Neumann-Gelände) fehlt.
  • Die Verkehrsmengenkarten 2005/2015/2021 des LfS zeigen für die Saarbrücker Straße ein rückläufiges Verkehrsaufkommen auf, wodurch kein zusätzlicher Bedarf für eine „Entlastung der Saarbrücker Straße“ zwingend ist.

Prüfung verkehrlicher Alternativen

Priorität sollte die Förderung von nicht-motorisierten Verkehrsformen sowie die direkte Anbindung des CISPA-Campus an den Bahnhof haben. Der VCD sieht eine Priorität darin, zunächst alle verkehrlichen Alternativen ohne Nutzung des motorisierten Individualverkehrs auszugestalten und auszuschöpfen, bevor über Straßenneubauprojekte entschieden werden kann. 

Details:

  • Die Untersuchung der naheliegenden Anbindung des CISPA-Campus an den Bahnhof St. Ingbert steht aus.
  • Vorhandene Gutachten im Auftrag der Stadtverwaltung zur Verkehrsentwicklung und Radverkehrsplanung fanden bei der Entscheidungsfindung für ein Straßenneubauprojekt Schmelzerwald keine Berücksichtigung

 

 

 

 

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news-17957 Mon, 14 Oct 2024 16:49:20 +0200 Kohlenstraße wird zum Pop-up-Radweg /startseite/detail/kohlenstrasse-wird-zum-pop-up-radweg St. Ingbert am 19. Oktober 2024. Auf dem geschützten Pop-up-Radweg kann jeder testen, wie eine fahrradfreundliche Infrastruktur in St. Ingbert aussehen könnte. Dafür wandelt sich eine Fahrspur zwischen Theodor- und Rickertstraße vorübergehend. Durch die dreispurige Verkehrsführung im Ringverkehr mit erlaubten Tempo 50 und vielen Ampeln entstehen immer wieder gefährliche Situationen für Radfahrer. Hier müssen separate Radwege eingerichtet werden, die auch Kinder und Jugendliche auf ihrem Schulweg sicher nutzen können. VCD und ADFC appellieren an den Stadtrat, die Planungen zum Umbau der Poststraße und der geänderten Verkehrsführung in der Kohlenstraße entsprechend voranzutreiben.

„Die bisherigen Planungen halten jedoch an der überholten Vorstellung fest, dass der Autoverkehr zügig und damit mehrspurig durch die Innenstadt geleitet werden muss. Viel Raum für Autos zieht aber noch mehr Autos an, anstatt sie aus dem Zentrum fernzuhalten“, erklärt Werner Ried, vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). Er fordert daher, die Poststraße künftig in beide Richtungen befahrbar zu gestalten ohne Abbiegespuren jedoch mit Radinfrastruktur.

Für Kreuzungen der Kohlenstraße empfiehlt der VCD einen Blick in die Sulzbachtalstraße: „In Altenwald gibt es mehrere Mini-Kreisel, die von größeren Fahrzeugen mittig überfahren werden können. Solche Kreisel könnten in der Kohlenstraße und auch der Schlachthofstraße die zahlreichen Ampelanlagen ersetzen. Sie sind kostengünstiger und entschleunigen den Verkehr.

Pop-up-Radwegs und Infostand von 10 bis 14 Uhr mit Musik, einen Kindermalwettbewerb und Radler-Döner.

Hintergrund-Information:

In den Jahren 2010 bis 2013 gab es in St. Ingbert die Initiative „Stadt für alle“, an der viele St. Ingberter Bürger und Verbände mitgewirkt haben. Die damals entwickelten Ideen haben nichts an Aktualität verloren, sondern enthalten alle wesentlichen Punkte für eine klimafreundliche Verkehrswende mit mehr Lebensqualität in der St. Ingberter Innenstadt. Hier finden Sie die Zusammenfassung der Initiative „Stadt für alle“ von Werner Ried (VCD Saarland).

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news-17890 Fri, 27 Sep 2024 14:57:51 +0200 Verlängerte Unterführung zum Bahnsteig St. Ingbert bring schnelle Anbindung an Innenstadt, CISPA und Industriebetriebe /startseite/detail/verlaengerte-unterfuehrung-zum-bahnsteig-st-ingbert-bring-schelle-anbindung-an-innenstadt-cispa-und-industriebetriebe-1 Zur Europäischen Mobilitätswoche 2024 hat der VCD Saar eine verkehrsökologische Fußerkursion in St. Ingbert veranstaltet. Am Tag der Schiene, den 21. September präsentierten Dr. Werner Ried vom VCD-Vorstand die Innenstadt auf den Spuren des Entwicklungskonzeptes „Stadt für alle“. 

Ried erläuterte die Bedeutung einer neuen Verkehrsführung. Die Öffnung von Post- und Kohlenstraße ist Voraussetzung für eine attralktivere Innenstadt. Dazu zählt auch die Anbindung der Parkplätze zukünftig über die Kohlenstraße anstelle der Poststraße. Die Posttraße soll dann nur noch für Bussem, Radelnde auf dem Kaiserradweg und Anliegerverkehr dienen. Ried zeigte auch das Potenzial für die Schlachthofstraße auf, wo ausreichend Platz für Radinfrastruktur ist. 

Ein Höhepunkt und Abschluss der Exkursion war die Erkundung, wie ein neuer Zugang zum Bahnsteig auch von der Saarbrücker Straße her die Innenstadt schneller und sicherer mit dem Bahnhof St. Ingbert verbinden könnte (siehe Foto).

Ein neuer Fußgängertunnel zur Bahnsteig-Unterführung könnte die Anbindung des Bahnhofes vereinfachen. Der Zugang von der Nordseite her würde für Radelnde und Fußgänger sicherer und schneller ausfallen. Zugleich entsteht eine verbesserte Anbindung von Industrie, Gewerbe, Alte Schmelz und CISPA Campus.

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news-17889 Fri, 27 Sep 2024 14:36:47 +0200 j /startseite/detail/verlaengerte-unterfuehrung-zum-bahnsteig-st-ingbert-bring-schelle-anbindung-an-innenstadt-cispa-und-industriebetriebe news-15853 Fri, 09 Aug 2024 15:22:34 +0200 Einsatz von Steuergeld zur Finanzierung von Fake-News stoppen! /startseite/detail/einsatz-von-steuergeld-zur-finanzierung-von-fake-news-stoppen Saarbrücken, den 9. August 2024. Die Finanzierung des Lobby­verbandes „Autoregion“ mit Steuergeld muss nach Ansicht des VCD e. V. im Saarland sofort aufhören. Als Konsequenz zu Medien- und Fachanalysen, unter anderem zum Treibstoff HVO100, ist es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass saarländische Städte, Landkreise, Hochschulen und das Wirtschaftsministerium, die Desinformations-Kampagnen von „Autoregion“ unterstützen über Mitgliedsbeiträge und Förderung aus öffentlichen Mitteln.

Aus Sicht des VCD betreiben die Repräsentanten von Autoregion seit Jahren eine irreführende und für den Saar-Standort schädliche Kommunikation gegen den Klimaschutz, gegen die Verkehrswende und sogar gegen die Antriebswende. Die einseitige Fürsprache für den Verbrennungsmotor hat nach Überzeugung des VCD mit dazu beigetragen, eine nahezu feindliche Stimmung zur E-Mobilität im Saarland zu schüren. Diese Saar-Autolobby mit Vertretern wie z. B. Achim Gehl (Autoregion) und Carsten Meier (IHK) haben aus Sicht des VCD daher eine Mitverantwortung daran, dass das Saarland die Antriebswende zur E-Mobilität verschlafen hat und sich Industrieunternehmen, zunehmend vom Saarstandort verabschieden, darunter Ford und S-Volt.

In Konsequenz zu den Medienberichten müssen daher Kommunen wir Homburg, St. Ingbert, Merzig aber auch der Landkreis Merzig, die HTW sowie insbesondere das Wirtschaftsministerium hinterfragen, ob sie die Autoregion finanziell und institutionell als Mitglied weiter unterstützen.

„Es ist bedenklich, wenn Wirtschaftsminister Barke die Lobby-Kampagnen von Autoregion gegen seine Amtskollegin für Umwelt und Verkehr mit Steuergeld unterstützt“, so die Landesvorsitzende des VCD Andrea Schrickel.

Auch renommierte und zur Neutralität verpflichtete Institutionen, darunter Gutachter wie TÜV und DEKRA sowie die Sparkassen sollten ihre Mitgliedschaft in der Autoregion aus Gründen der Neutralität und des Klimaschutzes überdenken. Kunden könnten sich andernfalls abwenden.

 

Mitglieder der Autoregion sind u. a.

1.    Öffentliche, steuergeldfinanziert

  • Wirtschaftsministerium Saarland
  • Landkreis Saarlouis
  • Kreisstadt Merzig
  • Stadt St. Ingbert
  • Stadt Homburg-Saar (Wirtschaftsförderung GmbH)
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes HTW
  • Ambassade de France en République Fédérale d'Allemagne

2.    Sparkassen :

  • Caisse d'épargne,
  • Sparkasse Saarbrücken

3.    Gutachter

  • DEKRA Certification GmbH
  • TÜV NORD Bildung
  • Tüv Nord Cert GmbH
  • TÜV Saarland
  • TÜV Saarland Automobil GmbH

4.    Sonstige, Relevanz Lobbyarbeit

  • Verhaltenskultur Manuel Stöbel
  • Institut für Verhaltenskultur
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news-15848 Wed, 07 Aug 2024 15:17:35 +0200 Klimaschutzbündnis Saar befremdet über Botschaften der Saar-Autolobby /startseite/detail/klimaschutzbuendnis-saar-befremdet-ueber-botschaften-der-saar-autolobby Die im saarländischen Klimaschutzbündnis (KSB) zusammengeschlossenen Verbände, darunter ADFC, BUND, Fridays for Future und VCD, bedauern die nach ihrer Meinung scheuklappenartige Sichtweise der saarländischen Autolobbyisten: IHK und Vertreter der Verbrenner-Motoren äußerten sich in der Saarbrücker Zeitung ablehnend zur Verkehrswende. 

Die Mehrheit der Bevölkerung, darunter das Fünftel aller Haushalte ohne PKW und viele Menschen, die Auto fahren müssen, obwohl sie gar nicht wollen, begrüßen eine Mobilitätswende mit Verkehrsvermeidung und -verlagerung auf Fuß- und Radverkehr, Busse und Bahnen sowie die Umstellung auf elektrische Antriebe. 

Verkehrspolitik ist mehr als Politik für den motorisierten Individualverkehr: Der Erfolg von weniger Auto in der Innenstadt manifestiert sich nicht nur in den Nachbar- und Urlaubstädten, darunter Paris, Metz, Luxemburg, Strasbourg, Karlsruhe. Auch Saarbrücken profitiert von der Ausweitung seiner Fußgängerzone: Mehr Aufenthaltsqualität, mehr Einkaufsqualität mit höherem Umsatz für Handel und Gewerbe sind die wissenschaftlich nachgewiesene Folge autoreduzierter Innenstädte. Weniger Emissionen, weniger Flächenraub durch Autoparkplätze sowie ein Stopp für Dieselfahrzeuge ab 2025 sind vielerorts längst in Umsetzung und steigern die Sicherheit, gerade auch für Kinder. 

In Paris führte diese Politik zur Wiederwahl der Bürgermeisterin Anne Hildago und zeigt den klaren Trend. Diesem kann sich eine rückwärtsgewandte Autolobby im Saarland nicht länger verschließen. Gerade deren Botschaften zum Effekt kostenfreier Parkplätze wie in St. Ingbert und zu E-Fuels/HVO 100 sind irreführend, irritierend und längst wissenschaftlich widerlegt. 

Aus Sicht des KSB schädigt die Auto-Lobby damit den Saar-Standort schwerwiegend und lenkt vom dringenden städtebaulichen und verkehrspolitischen Umbaubedarf ab. Gefragt sind vielmehr gemeinsame Ziele für die Verkehrswende und enkeltaugliche Dörfer und Städte mit weniger Autoverkehr. In diesem Sinn verdient die Verkehrsministerin Unterstützung und eine faire Diskussion anstelle populistischer Fakenews.

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news-15834 Mon, 05 Aug 2024 07:17:04 +0200 Direktverbindung Saarbrücken-Lyon/Avigon/Marseille, mehr Angebot nach Paris /startseite/detail/direktverbindung-saarbruecken-lyon-avigon-marseille-mehr-angebot-nach-paris In knapp sieben Stunden Zugfahrt im TGV werden Saarbrücken und Marseille für drei Wochen im August direkt miteinander verbunden sein. Baubedingt erhält Saarbrücken auch zusätzliche Fahrten nach Paris (von München-Stuttgart und Mannheim). Die baubedingte Sperrung der Rheintalbahn im Raum Rastatt beschert der saarländischen Landeshauptstadt das zusätzliche Angebot.

Auf dem Weg ans Mittelmeer verkehrt der Direktzug ab Saarbrücken (und zurück) über Strasbourg, Belfort, Besançon, Chalon sur Saône, Lyon, Avignon, Aix en Provence nach Marseille und zurück. Abahrt in Saarbrücken ist um 14:37 Uhr, Ankunft in Marseille um 21:46 Uhr.

Zusätzlich verkehren auch die Züge zwischen (München-)Stuttgart und Paris, wodurch Saarbrücken drei zusätzliche Fahrten in die Seine-Metropole um 9, 13 und 19 Uhr erhält.

Allerdings ist die Nachfrage groß und das Platzangebot ab Saarbrücken knapp: Rechtzeitig buchen ist angesagt! Weitere Informationen auf bahn.de

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news-15779 Tue, 30 Jul 2024 07:11:54 +0200 VCD gratuliert Verkehrsministerin Berg zu ihren Verkehrswende-Zielen /startseite/detail/vcd-gratuliert-verkehrsministerin-berg-zu-ihren-verkehrswende-zielen Der ökologische orientierte Verkehrsclub Deutschland VCD im Saarland gratuliert Verkehrsministerin Berg zu ihren klaren Zielen zur Verkehrswende bis 2030. Endlich erhält damit das Saarland eine Vorgabe, die in Nachbarregionen schon seit Jahrzehnten getroffen wurde. Das Umsteuern von der Auto-Kratie zu mehr Fuß-, Rad, Bus- und Bahnverkehr ist die einzig richtige Antwort auf die Herausforderungen im Klimawandel und angesichts einer „Auto-Kalypse“ mit stellenweise bis zu 842 PKW/Einwohner (Beispiel St. Ingbert). Insbesondere bei der Bewältigung der abgestellten Autos spielen die genannten Push-Ziele von Frau Berg eine entscheidende Rolle.

Dr. Werner Ried vom VCD-Landesvorstand hält die von ihr genannte Parkraumbewirtschaftung für ein gutes Mittel, um unsere Städte und Dörfer wieder lebenswert zu machen. „Auto-Abstell-Städte will niemand haben – Viele Menschen, insbesondere Schülerinnen und Schüler leiden jedoch unter der erdrückenden Last parkende Fahrzeuge, oft regelwidrig und auf Kosten von Gehwegflächen.“ Ein fünftel aller Haushalte hat gar kein Kraftvahrzeug und viele Menschen wollen gerne weniger Auto fahren, es fehlen aber die Voraussetzungen wie sichere Radwege und schnelle ÖPNV-Angebote.  Die von Berg angestrebte Halbierung des PKW-Anteils im Modalsplit erscheint ambitioniert, ist aber genau das, was das Saarland braucht und europaweit schon in Umsetzung ist.

Allerdings bedarf es nun auch Taten im Hause der Ministerin: Zum Beispiel steht die seit Jahren angekündigte Neuvorlage des saarländischen Radverkehrsplans noch immer aus. Auch bei den Machbarkeitsstudien zur Bahn-Reaktivierung ist für den VCD kein Fortschritt erkennbar. Das Land braucht Radvorrangwege, z. B. an der Kaiserstraße (Kaiserradweg) und neue Schienenangebote auf den bereits vorhandenen Strecken, z. B. im Primstal und links der Saar.

Der VCD kündigt volle Unterstützung für die Ziele von Frau Berg an und regt an, diese auch im Ministerrat zu beschließen und parlamentarisch zu verabschieden.

 

Rückfragen an:

Dr. Werner Ried, stellv. Landesvorsitzender

vorstand@vcd-saar.org / werner.ried@vcd-saar.org

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news-15286 Sat, 29 Jun 2024 10:50:15 +0200 „Rollende Riesen Raus“: VCD zeigt Gefahren durch SUVs für Kinder und Umwelt“ /startseite/detail/rollende-riesen-raus-vcd-zeigt-gefahren-durch-suvs-fuer-kinder-und-umwelt „Rollende Riesen Raus“: VCD zeigt  Gefahren durch SUVs für Kinder und Umwelt“

Ausstellung auf dem Biosphärenfest Kleinblittersdorf

 

Kleinblittersdorf, den 30. Juni 2024. Anhand der Original-Maße eines SUV* illustriert der ökologisch orientierte Verkehrsclub VCD das Übermaß des Autoverkehrs und die schädlichen Auswirkungen von SUVs im urbanen Raum.

Immer mehr Menschen machen sich Gedanken über die negativen Konsequenzen des SUV-Trends, SUVs beanspruchen unverhältnismäßig viel Platz, sind laut, verschmutzen die Luft durch stärkeren Reifenabrieb und sind vor allem für Kinder im Straßenverkehr eine Gefahr.

Der übermäßige Flächen- und Ressourcenverbrauch geht auf Kosten aller anderen Verkehrsteilnehmenden. Das ist unfair und rückschrittlich.“, so kommentiert VCD-Vorstandsmitglied Ruth Kremser die Probleme durch SUVs.

Der VCD zeigt dazu auf dem Biosphärenfest in Kleinblittersdorf das Beispiel des SUV „T-Roc“ von VW. Dieses Modell und andere SUVs blockieren die Sicht von Kindern und damit eine sichere Überquerung der Straße. Auf zwei großen Schauwänden mit den Originalmaßen des Fahrzeugs (Länge 4,3 x Höhe 1,6 Meter) wechseln sich Statistiken, Hintergrundwissen und Best Practices zur Abwendung SUV-bezogener Gefahren ab. 

SUVs verstopfen und verengen als komplett überdimensionierte Limousinen Parkraum und Straßen und gefährden  Radelnde, Zufußgehende, Rollstuhlfahrende und vor allem Kinder .

Daher fordert der VCD: Rollende Riesen – raus aus unseren Städten!

Nach dem Vorbild von Paris, sollen auch saarländische Kommunen höhere Parkgebühren für SUVs  erheben. Die DUH** hat im Rahmen ihrer zeitgleich laufenden Kampagne „Monster-SUV raus aus meiner Stadt!“ dies auch in Saarbrücken  beantragt. Nach dem Vorbild Karlsruhe sollten saarländische Kommunen den Parkraum für PKW klar definieren, begrenzen und Falschparker rigoros sanktionieren.

Der VCD Saar will in einem nächsten Schritt mit den Ordnungsämtern und Fachbehörden den Kontakt suchen, um richtiges Parken ohne Beeinträchtigung der Geh- und Radwege zu fördern und den urbanen Raum gerechter zu verteilen.

 

Die SUV-Gefahr für Kinder und Umwelt 

Zu groß

Die Autos werden immer länger und breiter, passen nicht mehr in herkömmliche Parkplätze: Normaler Parkplatz für Fahrzeuglänge von 4,74 m; SUV aber > 5,20 Meter lang, Pickups erreichen sogar knapp 6 Meter Länge.

 

Zu schwer

Mehr Größe = mehr Gewicht & höherer Reifenabrieb à mehr FEINSTAUB & gesundheitsgefährdendes Mikroplastik in der Umwelt

 

Zu hoch

erhöhte Position = verringerte Sicht auf unmittelbare Fahrzeugumgebung, insbesondere Kleinkinder, à höhere Unfallgefahr

 

Zu gefährlich

höhere Motorhaube = größere und höhere Aufprallfläche à mehr schwere oder gar tödliche Unfälle

 

zu viel Ressourcenbedarf

Mehr Masse = mehr Sprit- oder Stromverbrauch sowie mehr Rohstoffbedarf in der Herstellung à zusätzliche Belastung von Umwelt und Klima
 

zu viel Fläche: Raumwirkung / Parkplätze

Hoher Platzbedarf der SUV reduziert Parkplätze für Normalfahrzeuge à zusätzlicher Parkdruck in den Städten. Große Fahrzeugmasse bringt mehr Hitze in den urbanen Raum; Flächeninanspruchnahme verringert die Klima-Resilienz, Fahrzeuge heizen sich stärker und schneller auf im Vergleich zu unversiegelten Flächen und zu Normalfahrzeugen

 

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news-15285 Sat, 29 Jun 2024 10:11:43 +0200 Nahverkehrsplan Saarbrücken: VCD nimmt Stellung /startseite/detail/nahverkehrsplan-saarbruecken-vcd-nimmt-stellung Der VCD Saar hat seine Stellungnahme zum Nahverkehrsplan der Saarbrücken abgegeben. Hier der komplette Wortlaut:

 

Im Jahr 2015 hat die Landeshauptstadt Saarbrücken (im Folgenden auch „LHS“) einen „Verkehrsentwicklungsplan Saarbrücken 2030“ aufgestellt. 

Im Jahr 2019 hat die LHS - auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 1908 über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (im Folgenden auch „ÖPNV-Gesetz SL“) vom 30.11.2016, das zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist - einen Nahverkehrsplan(im Folgenden auch „NVP“) aufgestellt. Die Aufstellung dieses Planes erfolgte vor dem Hintergrund der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung von Bus- und Straßenbahnverkehrsdienstleistungen an die – mittelbar im Eigentum der LHS stehende – Saarbahn GmbH zum 01.09.2019 für die Dauer von zehn Jahren („Direktvergabe“). § 11 ÖPNV-Gesetz SL regelt den Inhalt eines NVP und dessen Anforderungen: Spätestens alle fünf Jahre ist ein NVP zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Der im Jahr 2024 vorgelegten Entwurf dient offenkundig dazu, diesem gesetzlichen Erfordernis nachzukommen. 

 

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Landesverband Saarland e. V. gibt zu diesem Entwurf folgende Stellungnahme ab:

Saarbahn als Straßenbahn und Eisenbahn – Erweiterung des Saarbahnnetzes (vgl. 7.4 bzw. 7.5.1; S. 112 bzw. 118)

Das Verkehrsmittel Saarbahn ist sowohl Eisenbahn, die nach der Eisenbahnverkehrsordnung (EBO) betrieben wird, als auch Straßenbahn, welche nach der Betriebsordnung Straßenbahnen (BO Strab) betrieben wird. Die LHS verfügt indes nur über die – im ÖPNV-Gesetz SL zugewiesene - Zuständigkeit, im NVP Vorgaben für Betrieb und Infrastruktur einer Straßenbahn festzusetzen, nicht jedoch für Betrieb und Infrastruktur einer Eisenbahn; im letzteren Fall müsste die LHS die Zustimmung des Ministeriums einholen, welches für Eisenbahnen zuständig ist (vgl. § 11 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz SL). 

Die fehlende Zuständigkeit der LHS für Betrieb und Infrastruktur einer Eisenbahn führt dazu, dass eine aus Fahrgastsicht sinnvolle, „ganzheitliche“ Betrachtung des Verkehrsmittels Saarbahn unterbleibt. Dies manifestiert sich in der Nichterwähnung möglicher Saarbahn-Strecken: Verlängerung vom Römerkastell bis Neuscheidt/Schneidershof/Breslauer Straße [„Bahnhof Zoo“]; Pfarrer-Bungarten-Straße über Calypso bis (ehemaliger) Bahnhof der „Saarmesse“ und weiter nach Fürstenhausen und Fenne sowie Warndt; Pfarrer-Bungarten-Straße über Calypso und Deutsch-Französischen-Garten sowie Hauptfriedhof nach Stiring-Wendel und Forbach. 

Ein NVP, der nur Vorgaben für Saarbahn-Strecken nach BO Strab enthält, bleibt jedoch unvollständig. Dementsprechend wird die Forderung erhoben, unter Beteiligung des Ministeriums eine weitergehende Planung, auch Betrieb und Infrastruktur einer Eisenbahn einzubeziehende Planung vorzulegen; denn für Fahrgäste, die gerne „auf der Schiene unterwegs“ sind, ist es unerheblich, ob die Saarbahn als Straßenbahn oder als Eisenbahn verkehrt.

In jedem Fall ist eine Straßenbahn-Infrastruktur vom Römerkastell bis Neuscheidt/Schneiderhof/Breslauer-Straße [„Bahnhof Zoo“] wünschenswert, um dort eine Busverknüpfung Richtung Scheidt, Scheidterberg, Halberg [Rundfunk], Schafbrücke, Bischmisheim und Eschberg herzustellen. Dadurch würde der – für Fahrgäste wenig attraktive - Verknüpfungspunkt Römerkastell durch einen komfortableren Umsteigepunkt ersetzt werden; ein weiters Wohngebiet an der Breslauer Straße würde einen direkten Saarbahnanschluss erhalten.

 

Anforderungen an Haltestellen (5.1.1, S. 55 ff.) 

Einige Haltestellen sind unübersichtlich: Vor allem sehbehinderte, aber auch mobilitätseingeschränkte Menschen haben Probleme, „ihren Bus“ zu finden. Wenn die Einrichtung fest zugewiesener Bussteige nicht möglich ist, sollten zumindest Haltepositionen eingeführt werden, welche auf dynamischen Tafeln angezeigt werden.

 

Anforderungen an Busse bzw. Saarbahn (5.1.2.1 bzw. 5.1.2.2;  S. 66 bzw. 68)

Der Entwurf sieht als Vorgabe zum Design vor, dass bei Neuverträgen „maximal 5 % der Fensterflächen beklebt werden dürfen, Heckscheibe ausgenommen“. Aus Sicherheits- und Komfortgründen ist vielmehr vorzusehen, dass die Fensterflächen einschließlich der Heckscheibe überhaupt nicht beklebt werden dürfen. Denn es muss im Fall eines Rettungseinsatzes von außen sichtbar sein, wie die Situation im Innenraum ist. 

Weiterhin ist bei Neuausschreibungen von Bussen darauf zu achten, dass auch tatsächlich Platz für die Fahrradmitnahme vorhanden ist. Z.B. ist bei MAN-Gelenkbussen dieser nicht vorhanden und schon 1 Fahrrad behindert Fahrgäste beim Aus- und Einsteigen, ohne, dass auch noch Kinderwagen oder Rollatoren dazukommen.

 

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit (5.1.3, S. 69; vgl. auch Servicegarantien, S. 76 f.)

Bei Fahrtausfällen sind „geeignete Maßnahmen zu ergreifen“. Eine geeignete und eindeutig zu beschreibende Maßnahme ist es, dass die Leitstelle bei Ausfall eines Busses oder einer Saarbahn bzw. einer Verspätung von über 20 Minuten eine Beförderung des Fahrgastes durch ein Taxi auf Kosten des Unternehmens veranlasst (Ausnahme: Ausfall oder Verspätung infolge höhere Gewalt, behördlich angeordnete Straßen- oder Streckensperrung). Die telefonische Erreichbarkeit der Leitstelle ist sicherzustellen.

   

Erreichbarkeit von Freizeiteinrichtungen und touristischen Zielen (6.2.4, S. 94), hier: Schwarzenbergbad („Toto-Bad“) 

An Sonntagen besteht von der Saarbahnhaltestelle Römerkastell bzw. vom DB-Bahnhof Saarbrücken Ost bis Haltestelle Heidenkopferdell keine Busverknüpfung und aus der Innenstadt nur eine stündliche Verbindung. Hier wäre an sonntäglichen „Badewettertagen“ ein Service mit einem Bus-Shuttle von der Haltestelle Römerkastell zum Eingang des Bades wünschenswert, der entsprechend vermarktet werden könnte   

 

Evaluation des Nahverkehrsplans, insbesondere Beschwerdemanagement und Kundenbarometer (8, S. 127)

Von Interesse wäre ein Bericht über das zwischen 2019 und 2024 durchgeführte Beschwerdemanagement und Kundenbarometer.  

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news-15238 Mon, 17 Jun 2024 16:17:44 +0200 Flughafenausbau Luxemburg ist Chance für das Saarland /startseite/detail/flughafenausbau-luxemburg-ist-chance-fuer-das-saarland Der SR hat den VCD befragt zum Flughafenausbau in Luxemburg-Findel. Werner Ried hat im Aktuellen Bericht und in der Sendung WIMS (Wir im Saarland) geantwortet. Neben der bekannten Position des VCD hat Ried verdeutlicht, dass ein Mindestaufkommen an Flügen und Fuggästen notwendig ist. In Luxemburg sind die Voraussetzungen dafür gegeben. Neben der zentralen Lage in der Großregion ist Luxemburg auch durch sein politischen Funktionen für die EU hier im Vorteil. Als eine der drei EU-Hauptstädte und mit eigener Landesairline bietet der Flughafen Findel daher Angebote, die in den benachbarten Klein-Flughäfen unmöglich sind. Von daher sollten diese auch nicht weiter mit Stützgeldern aus Steuergeld von der unvermeidlichen Schließung abgehalten werden. Je früher und schneller Nachfolge-Lösungen für die Gelände gefunden werden, z. B. ein Energiepark mit Windkraft und Photovoltaik-Anlagen, um so besser für die soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit.

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news-14900 Sun, 07 Apr 2024 19:47:15 +0200 30 Minuten schneller par Bahn nach Rhein/Main und Norddeutschland /startseite/detail/30-minuten-schneller-par-bahn-nach-rhein-main-und-norddeutschland In der Ausgabe April 2024 des Magazins EI “Der Eisenbahningenieur” des “Verbandes Deutscher Eisenbahningenieure VDEI” ist der Artikel

HGV Paris–Ostfrankreich–Su?dwestdeutschland (POS)

Eine Bilanz zur Umsetzung des Staatsabkommens von La Rochelle 1992 und Perspektiven fu?r eine Entlastung des Knotens Mannheim

von Werner Ried erschienen.

Unser VCD-Vorstandmitglied gibt darin eine Zusammenfassung, wie das Abkommen von La Rochelle umgesetzt wurde und welche weiteren Perspektiven für den Infrastruktur-Ausbau bestehen. Dabei zeigt er insbesondere auf, dass bereits vorhandene, aber minder genutzte Schieneninfrastruktur in der Pfalz beitragen kann, die Reisezeit zwischen (Paris-) Saarbrücken und Frankfurt um eine halbe Stunde zu reduzieren.

Link zum Verlag (Eurailpress)

Artikel

Der VCD hatte zum 30. Jahrestag des Abkommens von La Rochelle am 22. Mai 2022 Akteure aus Verwaltung und Bahnsektor zu einer gemeinsamen Bilanz eingeladen.

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news-14621 Thu, 08 Feb 2024 19:47:29 +0100 Weg mit Autobahn-Tempolimit 50 km/h an Goldener Bremm! /startseite/detail/weg-mit-autobahn-tempolimit-50-km-h-an-goldener-bremm Saarbrücken, 8.2.2024. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat die Autobahn GmbH aufgefordert (s.u.), das auf der Autobahn A6 in der Höhe der Goldenen Bremm von 50 km/h zu beseitigen. Laut VCD fehhlt für das dauerhaft eingerichtete Tempolimit von 50 km/h jede verkehrstechnische Grundlage. Das Limit schadet dem Zielbild eines grenzenlosen Europas. Es zementiert vielmehr den Effekt der Grenze. 

 

Nach VCD-Recherchen gibt es keinen anderen deutschen Autobahn-Grenzübergang mit einer so drastischen Geschwindigkeitsbegrenzung. Der A6-Abschnitt Goldene Bremm sollte daher genauso geregelt sein, wie die übrigen Autobahnen an den bundesdeutschen Grenzen, beispielsweise an der Grenze Luxemburg. 

 

Auch die ermittlungs- und polizeitechnische Arbeit mit temporären Grenzkontrollen rechtfertigt die dauerhafte Limitierung nicht: Bedarfsweise Kontrollen mit entsprechend bedarfsweisen Geschwindigkeitsbeschränkungen bleiben jederzeit möglich.

 

Der VCD regt an, die zulässige Geschwindigkeit im Grenzabschnitt der A6 vorbehaltlich bzw. unter Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen an den in Frankreich gültigen Wert von 110 km/h anzupassen. 

Das leistet zudem einen positiven Beitrag zur Frankreich-Strategie des Saarlandes, wie am Vortag vom Landtag bekrüftigt wurde: Die Grenze muss aus den Köpfen verschwinden!

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