2015 wurden laut vorläufigem Bericht auf deutschen Straßen insgesamt 3.475 Menschen getötet. Über 393.000 Menschen wurden im Verkehr verletzt. Die Zahl der Verkehrstoten ist seit dem Höchststand Anfang der 1970er Jahren zwar kontinuierlich zurückgegangen. Doch diese erfreuliche Entwicklung setzt sich seit zwei Jahren nicht mehr fort. Die absoluten Zahlen sind nach wie vor erschreckend: Bei keiner anderen Technologie werden solche Opferzahlen toleriert.
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Landesverband Saarland
Der Verkehrswendeclub VCD hat bei Verkehrsministerin Petra Berg (MUKMAV) beantragt, das saarländische Gesetz über die Zuständigkeit im Straßenverkehr fortzuschreiben. Ziel ist mehr Sicherheit und einheitliche Standards auf saarländischen Straßen.
Saarbrücken 26. Novermber 2025 - Der Antrag des VCD an Ministerin Berg zielt darauf ab, in § 3 des Gesetzes die Verantwortung für Schilder und andere verkehrsrechtliche Anordnungen so zu regeln, dass Behörden effizienter und mit besser geschultem Personal zu mehr Sicherheit im Verkehr beitragen.
Immer wieder beobachten VCD und auch Kommunen Schwierigkeiten im Zusammenspiel mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Insbesondere die Umsetzung von Lärmschutzplänen (Beispiele St. Ingbert, Riegelsberg) aber auch die Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs verlaufe nicht zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Am Beispiel des Kaiserradweges hat sich für den VCD einmal mehr gezeigt, wie unterschiedlich die Verkehrsführung in Abhängigkeit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gerade beim Fuß- und Radverkehr ausfällt. Bei der Achse Saarbrücken-Homburg durchfährt eine Radlerin drei verschiedene Zuständigkeits–bereiche und muss dabei auch mit ganz unterschiedlichen Standards zurecht–kommen: Radspuren Piktogrammen auf der Fahrbahn in Saarbrücken; Kombinierte Rad-/Fußwege in St. Ingbert; schmale Radwege im Saarpfalz-Kreis.
Aus Sicht des VCD kann eine Zentralisierung der Zuständigkeit und der Einsatz von entsprechend geschultem Personal die Attraktivität des Straßenraums für Radelnde und Zufußgehende deutlich erhöhen. Hier fehlt es bis heute an einheitlichen Standards. Der VCD beantragt daher die Reform der Zuständigkeit mit deutlich weniger Straßenverkehrsbehörden im Saarland. Dabei könne zumindest die Zuständigkeit von „Kreisfreien Städten“ entfallen. Solche gibt es bereits seit der Gebietsreform 1974 nicht mehr.