Saarland

2015 wurden laut vorläufigem Bericht auf deutschen Straßen insgesamt 3.475 Menschen getötet. Über 393.000  Menschen wurden im Verkehr verletzt. Die Zahl der Verkehrstoten ist seit dem Höchststand Anfang der 1970er Jahren zwar kontinuierlich zurückgegangen. Doch diese erfreuliche Entwicklung setzt sich seit zwei Jahren nicht mehr fort. Die absoluten Zahlen sind nach wie vor erschreckend: Bei keiner anderen Technologie werden solche Opferzahlen toleriert.

Auto & Straße, Verkehrssicherheit
Landesverband Saarland

Hätten Sie's gewusst ?

VCD Saar-Tips zum besseren Miteinander im Verkehr

Für ein Miteinander und mehr Sicherheit auf saarländischen Straßen – Verkehrswende jetzt!

 

Fair im Straßenverkehr – Ich setze den BLINKER!

Blinkmuffel gefährden die übrigen Verkehrsteilnehmer. Gerade Radfahrer und Fußgänger sind besonders gefährdet bei unvermittelten Fahrtrichtungswechseln. Immer häufiger sind Unfälle beim Abbiegen. Auch steigt der Frust der muskelkraft-getriebenen Verkehrsteilnehmer, wenn sie beispielsweise am Kreisel anhalten, Kraftfahrer diesen dann aber doch ohne Anzeige per Blinken verlassen.

Grundsätzlich gilt: Jeder Fahrtrichtungswechsel, jeder Wechsel der Fahrspur oder des Fahrstreifens ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen

 

Saarland erneut mit peinlichen Rekordwerten

Die polizeiliche Unfallstatistik 2017 belegt nicht nur einen besorgniserregenden Zuwachs bei den Verkehrstoten (44 Tote 2017), sondern erneut die im Saarland gegenüber dem Bundesdurchschnitt überdurchschnittliche Kraftfahrzeugdichte:

 

Die Motorisierungsrate von 741 Kraftfahrzeugen pro 1.000 Einwohner für das Saarland übertrifft deutlich den bundesweiten Wert von 673. Zudem liegt dieser aktuelle Wert noch einmal über den Werten der Vorjahre.

 

Auch die PKW-Dichte übersteigt im Saarland mit 625 PKW pro 1.000 Einwohner erheblich den bundesdeutschen Durchschnittswert von 555.

 

Mit dem Fahrrad rechts am Stau vorbei

Immer wieder beobachten wir wütende Reaktionen von Kraftfahrern im Stau, die rechts vorbei fahrende Radler nicht wahrhaben wollen. Die Straßenverkehrsordnung regelt diesen Sachverhalt klar in § 5 (8): „Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.“

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