Saarland

Elektromobilität, Verkehrsplanung, Verkehrspolitik
Landesverband Saarland

Finanzierung des ÖPNV im Saarland - VCD-Veranstaltung mit Astrid Klug in Saarbrücken am 6. November 2019

Auf Einladung des Verkehrsclub Deutschland (VCD), Landesverband Saarland, hat Astrid Klug zum Thema Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs im Saarland am 6. November 2019 referiert. Astrid Klug ist die Leiterin der Abteilung Verkehr im Saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.

Das Saarland hat mit Gesetz vom 12. Dezember 2018 den Haushaltsplan für die Jahre 2019 und 2020 festgestellt. Folgende Einnahmen und Ausgaben sind im Plan angesetzt:

 

Regionalisierungsmittel“: Der Bund weist dem Land auf der Grundlage des Regionalisierungsgesetzes insgesamt 108.410.000 € (2019) bzw. 109.330.000 € (2020) zu. Aus diesen Mitteln werden - über den Wirtschaftsplan des Landesamtes für Straßenbau - 77.060.000 (2019) bzw. 70.839.000 € (2020) zur Finanzierung der Verkehrsverträge (mit DB Regio, Vlexx und Saarbahn) aufgewendet.

Die restlichen „Regionalisierungsmittel“ in Höhe von 31.404.000 € (2019) bzw. 38.491.000 € (2020) werden für verschiedene Maßnahmen verwendet (Titelgruppe 84): 8.000.000 € werden den Landkreisen und dem Regionalverband zugewiesen, 3.950.000 € dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) für den Betrieb der Regionalbuslinien (2.700.000 €) und zur Finanzierung der Geschäftsstelle (1.250.000 €). Die Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH (SNS) erhält zur Finanzierung des Saarländischen Verkehrsverbunds (saarVV) 8.690.000 €. 9.537.000 € (2019) bzw. 16.754.000 € (2020) werden als Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen (Bahnhofsentwicklungsprogramm, Park-Ride-Plätze, Fahrradabstellanlagen) ausgegeben. Außerdem werden weitere Maßnahmen mit Regionalisierungsmitteln bezahlt (200.000 € für Sachverständige, 500.000 € für den Verkehrsentwicklungsplan und 200.000 € für Planungsleistungen, 125.000 € Defizitausgleich für den Bus Saar-Moselle 1, 152.000 bzw. 22.000 für Werbemaßnahmen und Trassensicherungsverträge).

Finanzmittel aus dem „GVFG-Bundesprogramm“: Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördert der Bund Vorhaben, die in das Bundesprogramm aufgenommen sind. Das Land erhält 4.000.000 €, die zur Finanzierung der Infrastruktur der Saarbahn ausgegeben werden (Titel 891 02).

Entflechtungsmittel“: Der Bund weist dem Saarland nur (noch) für das Jahr 20199.1000.000 € auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes Mittel zu. Diese werden zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und „Verkehrstechnik“ mittels Zuweisungen an Gemeinden und öffentliche Unternehmen (8.313.000 €) sowie private Unternehmen (787.000 €) ausgegeben (Titelgruppe 83).

Das Land erbringt Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr an öffentliche Verkehrsunternehmen (8.350.000 €) und an private Verkehrsunternehmen (4.166.000 €) und fördert im Jahr 2020 ein Pilotprojekt zur Vergünstigung von Schülerzeitkarten (500.000 €); insgesamt erbringt das Land Zahlungen in Höhe von 12.516.000 (2019) bzw. 13.016.000 € (2020), ohne dass der Bund diese Mittel zur Verfügung stellt (Titelgruppe 82).

Bund bzw. Land erstatten den Verkehrsunternehmen außerdem die Fahrgeldausfälle wegen der kostenlosen Beförderung schwerbehinderter Menschen (§ 228 ff. SGB IX).

Neben diesen im Haushaltsplan des Saarlandes ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben sind Zahlungen des Bundes an die Deutsche Bahn AG zu berücksichtigen, mit denen Investitionsvorhaben im Saarland verwirklicht werden: Investitionen von Neu- und Ausbaumaßnahmen erfolgen auf der Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, Ersatzinvestitionen erfolgen auf der Grundlage der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV), die zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG geschlossen wird.

Neben Bund und Land finanzieren auch die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken (bzw. der „kleine“ Zweckverband) in unterschiedlicher Höhe den ÖPNV, soweit es sich nicht um Schienenpersonennahverkehr handelt. Denn den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken (bzw. dem „kleinen“ Zweckverband) ist die Aufgabenträgerschaft – und damit die Kostenträgerschaft – zugewiesen; eine Besonderheit gilt für Städte mit eigenen kommunalen Nahverkehrsunternehmen, auf welche die Aufgabenträgerschaft übertragen werden kann (§ 5 Abs. 2 und 3 ÖPNV-Gesetz Saarland). Außerdem können Gemeinden mit dem Aufgabenträger zusätzliche Verkehrsleistungen auf ihrem Gebiet vereinbaren, die sie bezahlen (§ 5 Abs. 6 ÖPNV-Gesetz Saarland).

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass Gemeinden mit „öffentlichen“ Verkehrsunternehmen einen Teil der Kosten, welche nicht durch Fahrgeldeinnahmen gedeckt sind, übernehmen; (nur) zum Teil kann das Defizit im Wege des Querverbundes ausgeglichen werden.

 

Position des Verkehrsclub Deutschland (VCD), Landesverband Saarland zur Verwendung der „Regionalisierungsmittel“:

Seit der Novellierung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 weisen die Länder dem Bund die Verwendung der „Regionalisierungsmittel“ nach (§ 6 Abs. 2 RegG). Denn diese Mittel sind „insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr zu verwenden.“ Die Bundesregierung hat über die Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2016 einen Bericht verfasst. Diesem kann entnommen werden, dass das Saarland im Vergleich zu den anderen Bundesländern einen relativ geringen Betrag von den zugewiesenen Mitteln für die Verkehrsverträge („Bestellerentgelte“) aufwendet und einen relativ großen Betrag für Managementaufwand und Tarifausgleich. Aus dem Haushalt des Saarlandes für das Jahr 2020 lässt sich dies wie folgt ersehen: Von den Regionalisierungsmitteln in Höhe von 109.330.000 € werden (nur) 70.839.000 € für die Bestellung von Verkehrsleistungen aufgewendet. Demgegenüber werden 8.000.000 den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken (bzw. dem „kleinen“ Zweckverband), 8.690.000 € dem saarVV und 1.250.000 € dem Zweckverband Personennahverkehr für den Betrieb der Geschäftsstelle überwiesen, obwohl die derart ausgegebenen Mittel nicht oder nur zu einem geringem Teil für den Schienenpersonennahverkehr verwendet werden. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD), Landesverband Saarland, fordert, mittels Verkehrsverträgen mehr Schienenpersonennahverkehr zu bestellen und die Investitionen in Schiene und Bahnhöfe zu erhöhen.

 

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