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VCD-Stellungnahme zum Lärmaktionsplan 2024 für St. Ingbert

Stadt muss ihrer Fürsorgepflicht gerecht werden: Tempo 30 zumindest in den Hotspotzonen einführen!

Bereits der vorausgehende Lärmaktionsplan sprach sich für Tempo 30 als Abhilfe aus. Stadt bieb untätig.

Nicht nur im Namen seiner betroffenen Mitglieder aus St. Ingbert begrüßt der Verkehrsclub Deutschland (VCD), e. V., die Vorlage und die Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2024 für St. Ingbert.

Ganz im Sinne von OB Meyer, der laut Saarbrücker Zeitung Tempo 30 ideologiefrei betrachtet, sollte die Entscheidung über die Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2024 evidenz- und faktenbasiert erfolgen: Das bedeutet, folgende Wissensquellen besonders zu gewichten:

  • Gutachterliche Empfehlungen

  • Expertenmeinungen

  • Anwohnerinteresse für körperliche Unversehrtheit. 

Das Votum, Tempo 30 zumindest in den als Lärm-Hotspots erkannten Straßen umzusetzen, ergibt sich gleichlautend aus

  • dem Gutachten der Planersocietät“ im Auftrag der Stadt IGB von 2020 „Radverkehrskonzept“,
  • den Lärmaktionsplänen, auch schon aus früheren Jahren,
  • der Fachmeinung des gemeinnützigen VCD,
  • der Fachmeinung des ADFC,
  • dem Bedürfnis der Anwohner der betroffenen Hotspotstraßen

Dieses Votum findet zudem die Unterstützung der Mehrheit des Ortsrates St. Ingbert Mitte.

Mit dieser Stellungnahme beantragt der gemeinnützige VCD daher die 

Entscheidung des Stadtrates St. Ingbert

basierend auf den guten Erfahrungen mit Tempo 30 in Europa,
umgehend in St. Ingbert die Empfehlungen des Lärmaktionsplans 2024 zur Festsetzung von Tempo 30 umzusetzen.

Dazu gehört, die zukünftige Verkehrsgestaltung, zugehörige Gutachten und Verkehrsmodelle entsprechend neu auszurichten.

Damit erfüllt die Stadtverwaltung ihre Fürsorgepflicht und vermeidet ggf. rechtliche Schritte im Kontext der Erfüllung der zugehörigen EU-Vorgabe. 

Bezüglich der Kohlenstraße berücksichtigen die Entscheidungsträger, dass die geplante Neuordnung der Verkehrsführung mit Beseitigung der Einbahnstraße und Verbreiterung des Straßenraums unweigerlich zu Mehrverkehr und damit auch zu mehr Lärm führen wird. Dieser Zusatzbelastung kann die Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h nachhaltig und quasi kostenfrei entgegenwirken.

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ADAC Rallye ab 2017 wieder im Nordsaarland: Nutzungskonkurrenz zum Nationalpark

Rallye Weltmeisterschaft – ADAC Deutschland Rallye ab 2017 im Saarland

Was einige Mitglieder des ADAC und Motorsportfans begeistern mag, verursacht beim VCD Saarland Bauchschmerzen. Denn der ökologische Verkehrsclub zweifelt an der Zeitmäßigkeit dieser Veranstaltung. Erinnerungen an die 1980ger Jahre werden wach.

Zwischen 2017 und 2020 wird die ADAC Deutschland Rallye im Saarland stattfinden. Gerade in einer Region, die überwiegend im und am Naturpark Saar Hunsrück liegt wird der Erholungswert durch diese Veranstaltung erheblich eingeschränkt. Die Verantwortlichen im Kreis St. Wendel und die saarländische Landesregierung haben aber mit dem Austragungsort wohl keine Probleme: Stolz wird in den Medien gemeldet, dass man die Festwiese am Bostalsee, die der Entspannung und Erholung dienen soll, in Parkplätze und in ein Reparaturlager für die „Rennautos“ umgestaltet werden soll. Man wolle 16.000 Quadratmeter Wiese mit Schotter auffüllen.

Stolz ist man im Kreis St. Wendel auch darauf, dass man für diese ökologisch unsinnige Maßnahme auch noch Fördergelder aus Landesmitteln von ca. 800.000 € erhält. Gelder, die auch im St. Wendeler Land an anderer Stelle fehlen, werden hier zwar nicht in den Sand aber „auf die Wiese gesetzt.“

Für die nachhaltige Verkehrsanbindung des Nationalparks Hunsrück, wie sie der VCD mit Sicherung der Hochwaldbahn beantragt hat ist kein Geld vorhanden. Nicht einmal 90.000 Euro (für zwei Jahre) will man für einen Trassensicherungsvertrag für die Hochwaldbahn ausgeben, obwohl die sie in Verbindung mit der rheinland-pfälzischen Hunsrückquerbahn das Rückgrat eines umweltverträglichen und nachhaltigen Verkehrskonzepts in der Region darstellt.
 
Mit der Rallye werden sich weitere Probleme auftun. Öle und giftige Stoffe aus den Rallyefahrzeugen können aus direkter Nähe in den Bostalsee fließen! Eine Privatperson darf noch nicht einmal in der Einfahrt oder auf der Straße das Auto waschen!

Das Reglement der Rallye soll ab 2017 geändert werden. Die Rallyefahrzeuge werden noch größer und schneller, bis zu 380 PS werden erwartet. Die Region um den Bostalsee wird mit Lärm und Abgasen überzogen werden. Viele erholungssuchende Touristen und Kurzurlauber werden dann wohl lieber fern bleiben.

Wie vertragen sich ADAC Rallye und die Tourismusregion Bostalsee mit dem Naturpark Saar-Hunsrück und dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald? Aus Sicht des VCD Saarland ist das nicht miteindander zu zu vereinbaren. Diese Veranstaltung ist nicht mehr zeitgemäß und gehört schon gar nicht in diese Region!

Erhard Pitzius, Werner Ried 18. Juni 2016