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Landesverband Saarland
"Bahnhof Zoo" für Saarbrücken - wichtige Neu-Bahnhöfe für Saarbahn fehlen...
Der VCD Saar hat seine Stellungnahme zum Nahverkehrsplan der Saarbrücken abgegeben. Hier der komplette Wortlaut:
Im Jahr 2015 hat die Landeshauptstadt Saarbrücken (im Folgenden auch „LHS“) einen „Verkehrsentwicklungsplan Saarbrücken 2030“ aufgestellt.
Im Jahr 2019 hat die LHS - auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 1908 über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (im Folgenden auch „ÖPNV-Gesetz SL“) vom 30.11.2016, das zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist - einen Nahverkehrsplan(im Folgenden auch „NVP“) aufgestellt. Die Aufstellung dieses Planes erfolgte vor dem Hintergrund der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung von Bus- und Straßenbahnverkehrsdienstleistungen an die – mittelbar im Eigentum der LHS stehende – Saarbahn GmbH zum 01.09.2019 für die Dauer von zehn Jahren („Direktvergabe“). § 11 ÖPNV-Gesetz SL regelt den Inhalt eines NVP und dessen Anforderungen: Spätestens alle fünf Jahre ist ein NVP zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Der im Jahr 2024 vorgelegten Entwurf dient offenkundig dazu, diesem gesetzlichen Erfordernis nachzukommen.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Landesverband Saarland e. V. gibt zu diesem Entwurf folgende Stellungnahme ab:
Saarbahn als Straßenbahn und Eisenbahn – Erweiterung des Saarbahnnetzes (vgl. 7.4 bzw. 7.5.1; S. 112 bzw. 118)
Das Verkehrsmittel Saarbahn ist sowohl Eisenbahn, die nach der Eisenbahnverkehrsordnung (EBO) betrieben wird, als auch Straßenbahn, welche nach der Betriebsordnung Straßenbahnen (BO Strab) betrieben wird. Die LHS verfügt indes nur über die – im ÖPNV-Gesetz SL zugewiesene - Zuständigkeit, im NVP Vorgaben für Betrieb und Infrastruktur einer Straßenbahn festzusetzen, nicht jedoch für Betrieb und Infrastruktur einer Eisenbahn; im letzteren Fall müsste die LHS die Zustimmung des Ministeriums einholen, welches für Eisenbahnen zuständig ist (vgl. § 11 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz SL).
Die fehlende Zuständigkeit der LHS für Betrieb und Infrastruktur einer Eisenbahn führt dazu, dass eine aus Fahrgastsicht sinnvolle, „ganzheitliche“ Betrachtung des Verkehrsmittels Saarbahn unterbleibt. Dies manifestiert sich in der Nichterwähnung möglicher Saarbahn-Strecken: Verlängerung vom Römerkastell bis Neuscheidt/Schneidershof/Breslauer Straße [„Bahnhof Zoo“]; Pfarrer-Bungarten-Straße über Calypso bis (ehemaliger) Bahnhof der „Saarmesse“ und weiter nach Fürstenhausen und Fenne sowie Warndt; Pfarrer-Bungarten-Straße über Calypso und Deutsch-Französischen-Garten sowie Hauptfriedhof nach Stiring-Wendel und Forbach.
Ein NVP, der nur Vorgaben für Saarbahn-Strecken nach BO Strab enthält, bleibt jedoch unvollständig. Dementsprechend wird die Forderung erhoben, unter Beteiligung des Ministeriums eine weitergehende Planung, auch Betrieb und Infrastruktur einer Eisenbahn einzubeziehende Planung vorzulegen; denn für Fahrgäste, die gerne „auf der Schiene unterwegs“ sind, ist es unerheblich, ob die Saarbahn als Straßenbahn oder als Eisenbahn verkehrt.
In jedem Fall ist eine Straßenbahn-Infrastruktur vom Römerkastell bis Neuscheidt/Schneiderhof/Breslauer-Straße [„Bahnhof Zoo“] wünschenswert, um dort eine Busverknüpfung Richtung Scheidt, Scheidterberg, Halberg [Rundfunk], Schafbrücke, Bischmisheim und Eschberg herzustellen. Dadurch würde der – für Fahrgäste wenig attraktive - Verknüpfungspunkt Römerkastell durch einen komfortableren Umsteigepunkt ersetzt werden; ein weiters Wohngebiet an der Breslauer Straße würde einen direkten Saarbahnanschluss erhalten.
Anforderungen an Haltestellen (5.1.1, S. 55 ff.)
Einige Haltestellen sind unübersichtlich: Vor allem sehbehinderte, aber auch mobilitätseingeschränkte Menschen haben Probleme, „ihren Bus“ zu finden. Wenn die Einrichtung fest zugewiesener Bussteige nicht möglich ist, sollten zumindest Haltepositionen eingeführt werden, welche auf dynamischen Tafeln angezeigt werden.
Anforderungen an Busse bzw. Saarbahn (5.1.2.1 bzw. 5.1.2.2; S. 66 bzw. 68)
Der Entwurf sieht als Vorgabe zum Design vor, dass bei Neuverträgen „maximal 5 % der Fensterflächen beklebt werden dürfen, Heckscheibe ausgenommen“. Aus Sicherheits- und Komfortgründen ist vielmehr vorzusehen, dass die Fensterflächen einschließlich der Heckscheibe überhaupt nicht beklebt werden dürfen. Denn es muss im Fall eines Rettungseinsatzes von außen sichtbar sein, wie die Situation im Innenraum ist.
Weiterhin ist bei Neuausschreibungen von Bussen darauf zu achten, dass auch tatsächlich Platz für die Fahrradmitnahme vorhanden ist. Z.B. ist bei MAN-Gelenkbussen dieser nicht vorhanden und schon 1 Fahrrad behindert Fahrgäste beim Aus- und Einsteigen, ohne, dass auch noch Kinderwagen oder Rollatoren dazukommen.
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit (5.1.3, S. 69; vgl. auch Servicegarantien, S. 76 f.)
Bei Fahrtausfällen sind „geeignete Maßnahmen zu ergreifen“. Eine geeignete und eindeutig zu beschreibende Maßnahme ist es, dass die Leitstelle bei Ausfall eines Busses oder einer Saarbahn bzw. einer Verspätung von über 20 Minuten eine Beförderung des Fahrgastes durch ein Taxi auf Kosten des Unternehmens veranlasst (Ausnahme: Ausfall oder Verspätung infolge höhere Gewalt, behördlich angeordnete Straßen- oder Streckensperrung). Die telefonische Erreichbarkeit der Leitstelle ist sicherzustellen.
Erreichbarkeit von Freizeiteinrichtungen und touristischen Zielen (6.2.4, S. 94), hier: Schwarzenbergbad („Toto-Bad“)
An Sonntagen besteht von der Saarbahnhaltestelle Römerkastell bzw. vom DB-Bahnhof Saarbrücken Ost bis Haltestelle Heidenkopferdell keine Busverknüpfung und aus der Innenstadt nur eine stündliche Verbindung. Hier wäre an sonntäglichen „Badewettertagen“ ein Service mit einem Bus-Shuttle von der Haltestelle Römerkastell zum Eingang des Bades wünschenswert, der entsprechend vermarktet werden könnte
Evaluation des Nahverkehrsplans, insbesondere Beschwerdemanagement und Kundenbarometer (8, S. 127)
Von Interesse wäre ein Bericht über das zwischen 2019 und 2024 durchgeführte Beschwerdemanagement und Kundenbarometer.