Saarland

Landesverband Saarland

Fahrradzone Nauwieser Viertel in Saarbrücken

Fast 30 Jahre nachdem in Saarbrückens Tempo-30-Zonen Einbahnstraßen für Rad Fahrende in Gegenrichtung freigegeben worden sind, geht die Landeshauptstadt Saarbrücken einen weiteren Schritt voran: Das Nauwieser Viertel wird zur Fahrradzone. Die Änderung der Straßenverkehrsordung (StVO) im letzten Jahr macht es möglich: Nach § 45 Abs. 1i StVO dürfen „in Gebieten mit hoher Fahrradverkehrsdichte Fahrradzonen“ angeordnet werden. Die Folgen: Das Nebeneinander von Fahrrädern ist erlaubt. Radverkehr darf nicht gefährdet oder behindert werden; wenn nötig müssen Autos die Geschwindigkeit auch unter 30 Km/h verringern (Zeichen 244.1).